Medizinproduktsicherheit
an den Standorten der Contilia Therapie und Reha GmbH
Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen einen offiziellen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit etablieren, der sachkundig und zuverlässig ist (§6 Abs.1 Satz 1 MPBetreibV). Bei den Aufgaben von Beauftragten für Medizinproduktesicherheit handelt sich um Regelungen für Sondersituationen.
Medizinprodukte spielen eine entscheidende Rolle in der modernen Gesundheitsversorgung. Ihre Sicherheit und Qualität sind von höchster Bedeutung, um Patient:innen bestmöglich zu schützen. Unsere Mission ist es, die Medizinproduktsicherheit durch kontinuierliche Überwachung, präventive Maßnahmen und enge Zusammenarbeit mit Behörden und Herstellern zu gewährleisten.
Durch strenge gesetzliche Vorgaben, regelmäßige Prüfungen und transparente Risikomanagementprozesse stellen wir sicher, dass alle Produkte den höchsten Standards entsprechen. So können Sie sich auf die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Medizinprodukten verlassen – für eine bessere Gesundheitsversorgung und mehr Vertrauen in die angewandte Medizin.
Bei Fragen zum Thema Medizinproduktesicherheit wenden Sie sich bitte an: