Corona - weitere Informationen
Mit dem Ende der Corona-Schutzverordnung enden auch in unserem Krankenhaus zahlreiche Regelungen.
Die Maskenpflicht für Besucher:innen bleibt, die Testpflicht entfällt.
Bis zunächst 7. April 2023 besteht eine generelle FFP2-Maskenplicht für Besucher:innen. Die Testpflicht für Besucher:innen entfällt.
Besucher:innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sollten die Einrichtung nur in Ausnahmefällen (Sterbefälle, persönliche Sonderfälle etc.) betreten.
Besuchszeiten sind in der Zeit von 15:00 bis 20:00 Uhr.
Jede(r) Patientin kann 2 Besucher:innen pro Tag empfangen. Bitte achten Sie zum Wohl aller auf eine moderate Besuchsdauer.
Im Notfall sind wir selbstverständlich sofort für Sie da! Wir separieren Patient:innen mit grippalen Symptomen und einem Corona-Verdacht direkt zu Beginn. Die Untersuchung und Behandlung von Corona-Patient:innen erfolgt strikt getrennt in einem gesonderten Bereich.
Eine Vorstellung in unseren Ambulanzen ist mit einem Termin, den Sie telefonisch oder schriftlich vereinbart haben, möglich.
- Es gilt keine Test- oder Maskenpflicht.
- Die Termine können mit einer Begleitperson wahrgenommen werden. Auch für diese Person besteht keine Test- oder Maskenpflicht.
Es besteht keine Test- oder Maskenpflicht.
Unsere Cafeteria ist für Patient:innen und Besucher:innen geöffnet. Bitte beachten Sie die Abstandsregeln.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer geplanten Behandlung in unserem Haus haben, wenden Sie sich bitte an die behandelnde Klinik. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne auch per E-Mail an uns: st.marien-hospital(at)contilia.de
Stand: 1. März 2023